Die Konferenz der Imame und religiösen Führer in Europa hat unter Beteiligung von 130 ausgewählten Imamen und religiösen Führern aus ganz Europa in Wien vom 07.-09. April stattgefunden. An der Eröffnung dieser Konferenz im Wiener Rathaus nahmen Politiker und angesehene Persönlichkeiten Österreichs und der Europäischen Union teil. Redner der Eröffnungsveranstaltung waren Dr. Wolfgang Schüssel, Bundeskanzler Österreichs und aktueller EU-Ratspräsident, Prof. Dr. Andreas Khol, Präsident des Österreichischen Nationalrates, José Manuel Barroso, EU-Kommissionspräsident, Dr. Benita Ferrero-Waldner, EU-Kommissarin für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik, Dr. Ursula Plassnik, die österreichische Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten und Dr. Michael Häupl, Bürgermeister und Landeshauptmann von Wien. Die Redner haben die Angelegenheiten und Probleme der Muslime in Europa und die Integration der Muslime in den westlichen Ländern unter Bewahrung ihrer religösen und kulturellen Identität und wie sie eine friedliche Koexistenz mit den anderen Religionen und Kulturen gewährleisten können, thematisiert. Sie haben ferner über die muslimische Kultur und die Funktion der Muslime als eine Bereicherung gesprochen und auf die Beiträge, die die islamische Kultur zum Fortschritt der europäischen Gesellschaften geleistet hat, wie auch die Notwendigkeit der Unterstützung und Bewahrung der ethischen und religiösen Werte hingewiesen; auch die Bewahrung der Familienstruktur, soziale Gerechtigkeit und die Bewahrung der Bürgerrechte in der Gesellschaft und deren Schutz gegen jegliche Ungerechtigkeit waren Gegenstand der Reden. Die verantwortlichen Persönlichkeiten haben ihre Zufriedenheit im Hinblick auf die sozialen und rechtlichen Fortschritte der Muslime in Österreich geäußert und gefordert, dass dieses österreichische Konzept europaweite Anwendung findet.Verschiedene Arbeitsgruppen dieser Konferenz widmeten sich Fragen der Bildung und Migrationstheologie, der Politik und Wirtschaft, der partizipativen Integration, den Frauen, der Jugend und der Ökologie und Nachhaltigkeit, deren Ergebnisse am Ende bekannt gegeben wurden.
Notwendigkeit der Untersuchung der rechtswissenschaftlichen und religiösen Grundlagen zur Integration (Erfordernis eines neuen Idschithads)Ayatollah S. A. Hosseini Ghaemmaghami Sehr geehrte Damen und Herren,Sehr geehrte Anwesende,Zunächst möchte ich den verehrten Veranstalters dieser Konferenz meinen Dank aussprechen. Ich habe stets betont, dass es keine Alternative zum Dialog gibt und man jede sich bietende Gelegenheit nutzen muss, um Dialog zu führen und das Verständnis füreinander zu mehren. Zweifellos haben Veranstaltungen wie diese eine wichtige Funktion bei der Erweiterung des gegenseitigen Verständnisses. Das Thema meines Vortrages, die Notwendigkeit der Untersuchung der rechtswissenschaftlichen und religiösen Grundlagen zur Integration (Erfordernis eines neuen IºtihÁds, erfordert eine ausführliche Diskussion, und es gibt in diesem Zusammenhang viel zu sagen. Aufgrund der zeitlich begrenzten Gelegenheit, werde ich deshalb die wichtigsten Punkte im Kontext dieses Themas konzise darstellen.Die Emigration der Muslime in nichtislamische Länder und die Entstehung der muslimischen Minderheiten in diesen Gesellschaften ist ein neues Phänomen. Die Beziehung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen hat zwangsläufig eine lange Geschichte, die so alt ist wie die Geschichte des Islam. Der Islam ist ursprünglich in einer religiösen und kulturellen pluralistischen Gesellschaft zustande gekommen, in der verschiedene Religionen und Kulturen präsent waren. Deshalb beschäftigt sich ein Bereich der islamischen Lehren und der islamischen Rechtswissenschaft mit der Interpretation der Konzepte der reziproken Beziehungen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen, und die Rechte der nichtmuslimischen Minderheiten in einer muslimischen Mehrheitsgesellschaft werden besprochen und diskutiert.Die Geschehnisse des 20. Jahrhunderts, nämlich die Immigration und die Präsenz von Muslimen in nichtmuslimischen Gesellschaften und deren Aufnahme dort, haben jedoch eine neue Thematik aufgeworfen. Dieses Thema ist deshalb neu, weil im Unterschied zur Vergangenheit, in der die Nichtmuslime eine Minderheit unter den Muslimen waren, und diese Angelegenheit in den rechtswissenschaftlichen Forschungen der Rechtsgelehrten untersucht wurde, nunmehr das Leben der Muslime als Minderheit unter Nichtmuslimen thematisch erforscht werden muss.Wir können konstatieren, dass die rechtswissenschaftlichen Theorien, die bisher die Angelegenheiten, Beziehungen und Wechselwirkungen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen behandelt haben, sich in der Regel mit einer besonderen Definition von Glauben und Unglauben und der Unterteilung der Gesellschaften in DÁr-ul-Kufr (Gebiet des Unglaubens) und DÁr-ul-ImÁn (Gebiet des Glaubens) beschäftigt haben. Wenn wir die Beziehungen und Wechselwirkungen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen gemäß dieser Unterteilung, d. h. der Unterscheidung zwischen Unglauben und Glauben, ordnen und definieren wollen, führt das dazu, dass diese Beziehung als eine Notsituation und als ein Widerspruch zum Hauptprinzip verstanden wird, die im Rahmen der notwendigen Regelungen behandelt wird, d. h. die Beschäftigung damit resultiert aus der aktuellen Notwendigkeit. Andererseits haben unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Form der Beziehung und Wechselwirkung normalerweise von der Mehrheit der Muslime und der Minderheit der Nichtmuslime ausgeht, diese Theorien, die die Beziehung von Muslimen und Nichtmuslimen im Zusammenhang von Glauben und Unglauben sehen, den umgekehrten Fall, d. h. eine muslimische Minderheit in einer nichtmuslimischen Mehrheitsgesellschaft, nicht berücksichtigt.Aber es stellt sich die Frage, ob man die weltlichen Beziehungen der Muslime weiterhin nach derartigen Sichtweisen und gemäß der besonderen Unterteilungen und Definitionen von Glauben und Unglauben ordnen kann? Zweifellos ist die Antwort negativ. Ohne Zweifel ist die islamische Rechtswissenschaft in ihrer Gesamtheit das Ergebnis des Engagements der großartigen Rechtsgelehrten aller Rechtsschulen, die eine lobenswerte Ordnung und Organisation zustande gebracht haben, die ihre Fähigkeit bei der Beantwortung der Fragen und Probleme im individuellen und gesellschaftlichen Bereich des Menschen demonstriert hat. Deshalb kann man nicht erwarten, dass man die Komplexität und das Ausmaß der Angelegenheiten der muslimischen Minderheiten in dieser vorhandenen Form als alltägliche und normale Probleme im Rahmen dieses Systems und der jetzigen Organisation der Rechtswissenschaft (Fiqh) lösen und beantworten kann.Es muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden, dass die Erscheinung der Muslime als Minderheit mit allen damit einhergehenden Thematiken und Aufgaben, denen sich die großartigen islamischen Rechtsgelehrten bisher gegenübersahen, grundsätzliche Unterschiede aufweist, und die Untersuchung der vielfältigen Dimensionen, die Kompliziertheit und das Ausmaß dieser Aufgabe bedürfen eines neuen IºtihÁds (d. h. eigene Urteilsbildung über rechtlich-theologische Fragen durch selbständige Interpretation der authentischen Quellen.). Es ist selbstverständlich, dass dieser neue IºtihÁd auf der Grundlage der Hauptquellen des Fiqh, d. h. dem Buch und der Sunna, stattfinden muss. Bei dem neuen IºtihÁd sollen die nachfolgenden Punkte besonders beachtet werden:1. Das wichtigste und entscheidenste Element für den IºtihÁd ist die Kenntnis der Kriterien und Grundlagen als Maßstab für die religiösen Gebote. Aber es muss beachtet werden, dass der Prozess der Kenntnis und der Herauskristallisierung der Kriterien und religiösen Grundlagen auf zwei Ebenen und zwei Stufen stattfinden muss. Auf der ersten Stufe sollen unter vielen besonders rechtswissenschaftlichen Überlieferungen mittels Forschung, Herauskristallisierung und Reinigung die Maßstäbe der sekundären Gebote erkannt werden. Aber auf einer höheren Ebene soll man sich mit der Kenntnis und dem Verstehen von grundsätzlicheren Maßstäben, Grundlagen und Kriterien, beschäftigen, und diese höhere Ebene bestimmt den grundsätzlichen Geist der religiösen Gesetze in verschiedenen Bereichen. Die Hauptquellen für die Erkenntnis dieser besonderen und grundsätzlichen Kriterien und Grundlagen, die wir als „leitende Prinzipien“ oder „Urteilsregeln“ (Regelungen, die urteilen und richten) bezeichnen, ist der Inhalt des Qur’an selbst. Die Besonderheit der leitenden Prinzipien liegt darin, dass sie den grundsätzlichen Rahmen bestimmen, in dem jede Art von IºtihÁd in nebensächlichen rechtswissenschaftlichen Thematiken stattfinden muss. Das Urteilen über die Richtigkeit oder Falschheit dieses rechtswissenschaftlichen IºtihÁds und Verständnisses in sekundären Fragen wird durch die Kompatibilität mit diesen Prinzipien und leitenden Regeln bestimmt, und natürlich bedingt und hängt jedes detaillierte Verständnis vom Buch und der Sunna davon ab, dass es nicht im Widerspruch zu diesen Regeln steht und im Rahmen dieser grundsätzlichen Leitregeln stattfindet.2. Es wurde gesagt, dass man sich für das Erlangen von Kenntnis und die Herauskristallisierung der Grundprinzipien und leitenden Regeln an den Qur’an wenden muss. Zweifellos beinhaltet der Qur’an eine kontinuierliche systematische Ordnung. Der Qur’an besteht nicht aus einer Menge einzelner Verse nebeneinander; er ist keine Vielzahl verstreuter Worte Gottes. Der Qur’an ist eine Menge von kontinuierlichen und zusammenhängenden Worten Gottes. Deshalb ist die Hauptbedingung für die Erkenntnis und die Herauskristallisierung der leitenden Prinzipien aus dem Inhalt des Qur’an, dass die Kontinuität und Systematik der qur’anischen Verse als Prinzip berücksichtigt werden.Im Hinblick auf diesen Punkt muss man wissen, dass die grundsätzliche Untersuchung der Gesamtheit der Verse, die miteinander verbunden sind und sich auf die Beziehung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen beziehen, deutlich machen, dass diese Beziehung aus islamischer Sicht niemals eine Ausnahme und ein Widerspruch zu Regeln, sondern etwas natürliches ist, das mit der Regel im Zusammenhang steht (d. h. diese vorhandene Beziehung ist das Hauptprinzip und nicht das Gegenteil, für dessen Beweis wir Argumente und Forschungen benötigen würden). Der Qur’an hat in aller Deutlichkeit das Essen der Ahl-ul-Kitab (Schriftbesitzer) als halÁl (erlaubt) erklärt und die Heirat mit ihren Frauen erlaubt.[i] Das Zeugnis von zwei Nichtmuslimen beim Testament eines Muslims wurde wie das Zeugnis von zwei gerechten Muslimen angenommen.[ii]Im Qur’an wird der Glaube in zwei Ebenen, d. h. der allgemeinen und der besonderen Ebene erklärt, und auf der allgemeinen Ebene werden die Anhänger anderer Religionen als Gläubige dargestellt[iii], und an keiner Stelle im Qur’an werden sie als ungläubig bezeichnet. Die Achtsamkeit, mit der dieser Begriff im Qur’an benutzt wird, verdeutlicht, dass keiner dieser Begriffe wie z. B. der Begriff „Kufr“ (Unglaube) seinem Wesen nach im Zusammenhang mit den Schriftbesitzern erwähnt wurde. Im Qur’an wird der Begriff „Ungläubiger“ grundsätzlich auf zweierlei Art gebraucht: Erstens für diejenigen, die die drei Hauptprinzipien, d. h. Glaube an einen einzigen Gott, an das Prophetentum und den Tag der Auferstehung, ablehnen[iv], und zweitens für diejenigen, die den Muslimen und Gläubigen aufgrund ihres Glaubens feindlich gesinnt sind und sie mit dem Mittel der Gewalt aus ihren Häusern und Städten vertreiben und ihr Blut vergießen.[v] Der Ungläubige in dieser Bedeutung ist ein grundsätzlicher Begriff, der jeden einschließt, der solche Eigenschaften hat, gleich ob er Anhänger einer anderen Religion oder ein Muslim ist, der sich nach Außen hin gläubig gibt. Eine prinzipielle systematische und eingehende Untersuchung der qur’anischen Verse wird zweifelsfrei belegen, dass die Beziehung und friedliche Koexistenz zwischen Muslimen und Nichtmuslimen innerhalb einer Gesellschaft eine natürliche und selbstverständliche Angelegenheit ist, die der Qur’an niemals verneint hat, sondern er hat diese friedliche Reziprozität in seinen Empfehlungen und Gesetzen bestätigt. Darüber hinaus lädt er die Muslime und Nichtmuslime unmissverständlich ein, einander zu verstehen: Sprich: ‚O Volk der Schrift, kommt herbei zu einem Wort, das gleich ist zwischen uns und euch! (Qur’an, Sure 3, Vers 64). In diesem Vers sagt Gott mit aller Deutlichkeit: Der gemeinsame Glaube ist die Basis und die Grundlage der reziproken Beziehungen. Die Betonung der Gemeinsamkeiten führt zu Verständnis, gegenseitiger Achtung und Akzeptanz des Anderen. Verständnis und die gegenseitige Akzeptanz bewirken wiederum eine Erweiterung und Vertiefung der Beziehungen. Deshalb hat der Qur’an die Wechselwirkung nicht nur nicht verneint, sondern die Strategie zur Erweiterung und Vertiefung der Beziehung erörtert, indem zur Erreichung des Verständnisses die Gemeinsamkeiten betont werden. Aus qur’anischer Sicht entspricht die gesellschaftliche Beziehung von Muslimen und Nichtmuslimen der Beziehung von Muslimen untereinander, aber weil es möglich ist, dass die religiösen und konfessionellen Unterschiede von manchen als ein Hindernis auf dem Weg dieser Beziehungen und Wechselwirkungen verstanden werden, benutzen jene, die eine kriegerische und feindselige Einstellung zu den Muslimen und dem Islam haben, einige qur’anische Verse, um solche Gedanken zu propagieren.Deshalb zeigt Gott in aller Deutlichkeit die Strategie des Verständnisses auf, um unmissverständlich klarzustellen, dass es kein Hindernis für die gesellschaftliche Beziehung zwischen Muslimen und Anhängern anderer Religionen gibt. Aus qur’anischer Sicht ist das einzige Hindernis für menschliche und gesellschaftliche Beziehungen Feindseligkeit und Feindschaft. Der Qur’an ruft die Menschen niemals dazu auf, Unterdrückung und Ungerechtigkeit anzunehmen. Deshalb verbietet er den Muslimen Freundschaft und Beziehungen mit Ungläubigen, die die Muslime ihres Glaubens wegen unterdrücken und umbringen. Davon abgesehen ist das selbstverständlich auch ein logisches und rationales Prinzip, das sich nicht nur auf den Qur’an bezieht, und der Qur’an hat damit eigentlich ein vernünftiges Prinzip empfohlen. Vielleicht wird Gott zwischen euch und denjenigen, mit denen es Feindschaft gibt, eine tiefe Freundschaft schaffen, und Gott kann alles tun, und Gott verzeiht und ist gnädig. Gott verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Gott liebt die Gerechten. Doch Gott verbietet euch, mit denen, die euch des Glaubens wegen bekämpft und euch aus euren Häusern vertrieben haben und anderen dabei geholfen haben, euch zu vertreiben, Freundschaft zu schließen. Und wer mit ihnen Freundschaft schließt, das sind die Missetäter.[vi]Daher können wir unter Berücksichtigung des bisher Gesagten ein grundsätzliches Prinzip und eine Regel im Hinblick auf die reziproken Beziehungen von Muslimen und Nichtmuslimen aus dem Qur’an herauskristallisieren und verstehen. Diese Regel kann man als Regel der friedlichen Koexistenz mit Nichtmuslimen bezeichnen. Aufgrund dieser begründeten Regel ist das Hauptprinzip in den Beziehungen mit Nichtmuslimen die auf Verständnis basierende friedliche Koexistenz. Diese Grundregel wird in keiner Situation in Frage gestellt, und jede andere Art von IºtihÁd bezüglich der detaillierten Angelegenheiten muss im Kontext dieser Regel und der Souveränität dieser Regel verstanden werden.Wenn wir uns mit dem Qur’an befassen, stellen wir fest, dass es allgemeine Regelungen wie z. B. die notwendigen Regelungen (qÁþedeye ±arÚriyÁt), die Regelungen für Notfälle und Zwangslagen (qÁþedeye i±ÔerÁr) oder die Regel der Ablehnung der Härte und Bedrängnis (qÁþedeye nafy þusr wa ½araº) gibt. Diese Regelungen müssen herauskristallisiert und begründet werden, und diese Regelungen stehen über anderen rechtswissenschaftlichen Regelungen in der Herrschaft. Die Regelung der friedlichen Koexistenz beinhaltet diese Besonderheiten ebenfalls. Im Zusammenhang mit dieser Regelung muss ein neuer IºtihÁd stattfinden, der die Diplomatie und internationalen Beziehungen der Muslime und auch die Wechselwirkung und die Beziehung zwischen muslimischen Minderheiten und der nichtmuslimischen Mehrheit in westlichen Gesellschaften berücksichtigen muss.Der Prophet des Islam hat im ersten Jahr nach der Hiºra (Auswanderung von Mekka nach Medina) zwischen Muslimen und Nichtmuslimen einen Vertrag geschlossen, und hat diese Gemeinschaft ungeachtet ihrer religiösen und tribalistischen Konflikte als eine einheitliche Gemeinschaft (ummatan wÁ½idatan) bezeichnet. Unter Betonung des damals präsenten religiösen Pluralismus, sagte er mit aller Klarheit, dass die nichtmuslimische Minderheit die vollkommene religiöse Freiheit und das gleiche Recht wie die Muslime hat. Einige Auszüge aus diesem Vertrag werden nun erwähnt: „Das ist ein Vertrag von Muhammad (k), der zwischen den Muslimen und den Nichtmuslimen, die den Muslimen folgen, sich ihnen anschließen und sich mit ihnen bemühen, geschlossen wird: Sie bilden eine einzige Gemeinschaft (d. h. sie sind Mitglieder einer Gesellschaft). Die Juden bilden mit den Muslimen eine Umma (d. h. sie zählen als zwei Mitglieder einer Gesellschaft). Die Juden haben ihre Religion, und die Muslime haben ihre Religion.“Dieses Verhalten vom Propheten des Islam ist die Betonung des qur’anischen Prinzips der Koexistenz (taþÁyoÊ). Der Prophet hat in diesem Gesellschaftsvertrag die gesellschaftliche Solidarität und Einheitlichkeit in der Gesellschaft mit dem Begriff ummatan wÁ½idatan (einheitliche Gemeinschaft) betont. D. h. das Verhalten des Propheten macht deutlich, dass das Vorhandensein von kulturellen und religiösen Minderheiten in der Gesellschaft der Einheitlichkeit und dem Zusammenhalt der Gesellschaft nicht schaden darf und nicht dazu führen darf, dass in einzelnen Teilen der Gesellschaft Spaltung und Trennung zustande kommt, und das ist genau das, was heute als Integration bezeichnet wird.Im Hinblick auf dieses Prinzip kann die Schaffung jeder Art von Parallelgesellschaft oder künstlicher Gesellschaft im Unterschied zur Hauptgesellschaft nicht mit der Lehre des Propheten übereinstimmen. Parallelgesellschaft oder eine Art von künstlicher Gesellschaft bedeutet, wenn die Minderheiten ohne jegliches Verantwortungsgefühl und Verantwortung gegenüber den Nutzen der Gesamtgesellschaft und ungeachtet der herrschenden Bedingungen und Gesetze, eine kleinere Gesellschaft bilden, wobei die Vorteile und Werte, die in dieser Subgesellschaft herrschen und definiert werden, im Widerspruch zu den Vorteilen und der Wohlfahrt der Gesamtgesellschaft und der in ihr herrschenden Bedingungen stehen.Die gesellschaftliche Einheitlichkeit, Solidarität und Integration in die Gesellschaft wird dann verwirklicht, wenn in der gesamten Gesellschaft ein Gemeinschaftsgeist herrscht, der wiederum das Ergebnis aus der Vielzahl der Menschen und Mitglieder der Gesellschaft ist, also sowohl der Minderheiten wie auch der Mehrheit. Aus dieser Perspektive gesehen besteht die Gesellschaft nicht nur aus einzelnen Individuen nebeneinander, wie wenn man z. B. sagt 1+1+1+1=4, sondern die Gesellschaft besteht vielmehr aus einer Vielzahl von Mitgliedern, die untereinander miteinander verbunden sind, und durch diese Art des Miteinanders wird eine neue Identität geboren, die als gesellschaftliche Identität und Gemeinschaftsgeist bezeichnet wird. Die Menschen, die diesen Gemeinschaftsgeist haben, gleich ob sie einer Minderheit oder der Mehrheit angehören, fühlen sich für das Wohlergehen und für die Vorteile der Gesellschaft verantwortlich, und dieses Verantwortungsgefühl gegenüber der Gesellschaft wird in ihnen geweckt. Diese Punkte gehen sehr deutlich aus den Gesellschaftsverträgen des Propheten und z. B. aus dem zuvor genannten Vertrag von Medina hervor.Der wichtige Punkt hier, nämlich der Verzicht auf die Schaffung einer Parallelgesellschaft und das Gefühl der Verantwortung gegenüber der Gesamtgesellschaft seitens der Minderheiten ist eine Voraussetzung für die Verwirklichung der Integration und den Schutz des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Aber wie wir aus dem Vertrag von Medina sehr deutlich ersehen können, stehen religiöser und kultureller Pluralismus nicht im Widerspruch zu gesellschaftlicher Integration und gesellschaftlichem Zusammenhalt, und niemals gebietet die Integration die Zerstörung und Negierung der religiösen Identität der Minderheiten.Grundsätzlich widerspricht die Ignorierung der Identität und der religiösen Persönlichkeit der Mitglieder der Gesellschaft der Integration und verursacht, dass die Minderheiten sich isolieren, aus der Gesellschaft flüchten und sich in ihre selbst gebildete Einsamkeit zurückziehen, und das bedeutet letztlich die Verbreitung der Parallelgesellschaft. Im Konzept der einheitlichen Gesellschaft (ummatan wÁ½idatan), in der die Integration verwirklicht worden ist, hat der Prophet des Islam die verschiedenen Minderheiten unter Wahrung ihrer religiösen Traditionen und Identität an der Verwirklichung der Gesellschaft beteiligt, d. h. gesellschaftliche Einheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt ging mit Pluralismus einher. Heutzutage benötigen wir ein solches gemäßigtes und realistisches Konzept von der Integration. Die Erreichung eines solchen Konzeptes setzt die Kooperation und das gemeinsame Denken zwischen Rechtsgelehrten, Gelehrten, Wissenschaftlern und muslimischen Eliten einerseits und den Staatsmännern, Intellektuellen und religiösen Persönlichkeiten der westlichen Gesellschaft andererseits voraus. Ereignisse wie die Verunglimpfung des Propheten des Islam (k) sind der Integration auf jeden Fall abträglich, auf die gleiche Weise wie die rechtswissenschaftliche und religiöse Rechtfertigung des Extremismus’ im Widerspruch zur Integration steht.Das Prinzip der Familie ist im Islam sehr wichtig. In Muslimen soll nicht das Gefühl entstehen, dass ihre Anwesenheit, ihr Engagement und ihre Beteiligung in der Gesellschaft ihrer Treue zum Prinzip der Familie schaden. Gleichermaßen darf man nicht den traditionellen Dogmatismus eines Volkes oder einer Gruppe von Menschen im Namen des Islam rechtfertigen, und muss man erwarten, dass die Gesellschaft diesen falschen Dogmatismus nicht als Notwendigkeit für unser Muslimsein akzeptiert.Es scheint, dass die religiösen Gelehrten sich engagierter, intensiver und ernsthafter an diesem Prozess beteiligen müssen. Eine der großen Schwierigkeiten bei den islamischen Gemeinschaften auf europäischer Ebene besteht darin, dass die religiösen Gelehrten und Persönlichkeiten eine schwache Funktion haben. Die Kooperation, der gemeinsame Gedankenaustausch dieser religiösen Persönlichkeiten und Gelehrten untereinander und der Austausch und Dialog mit den verantwortlichen der europäischen Gesellschaften muss sehr ernsthaft begonnen werden. Solange diese vielseitige Zusammenarbeit nicht stattfindet, kann man nicht ernsthaft erwarten, dass die vorhandenen Probleme im Hinblick auf die Minderheitssituation der Muslime in einer Mehrheit der Nichtmuslime im Westen grundsätzlich gelöst werden. Ein wichtiger Punkt hierbei ist, der Tatsache Aufmerksamkeit beizumessen, dass die Lösung dieser Problematik wichtigen und großen Einfluss auf die aktuellen diplomatischen Beziehungen zwischen islamischen und westlichen Ländern und insgesamt auf die Gesamtheit des Islam und des Westens haben wird. Darüber hinaus müssen die effektiven Voraussetzungen für die Integration und deren Hindernisse auf beiden Seiten, d. h. sowohl seitens der muslimischen Minderheit wie auch seitens dieser Gesellschaft identifiziert und untersucht werden. Auch wir Muslime müssen untereinander intensiver Dialog und Gedankenaustausch führen. Zweifellos sind grundsätzliche Wandlungen in der Gemeinschaft der Muslime in Europa ohne Beteiligung aller Muslime und aller islamischen Rechtsschulen nicht möglich, und es gilt, weitsichtig die Möglichkeit und Voraussetzung für diese Beteiligung von allen vorzubereiten.Sicherlich hätten heute, bei dieser hervorragenden Veranstaltung mehr verschiedene muslimische Gruppierungen, Persönlichkeiten und Muslime von verschiedenen islamischen Rechtsschulen, insbesondere von der Ahlu-l-Bayt (Schiiten) präsent und beteiligt sein können, die gleich aus welchem Grund nicht anwesend sein. Deshalb sollte das Bemühen dahin gehen, diesen Mangel in Zukunft zu beseitigen.
[i] Qur’an, Sure al-MÁ’ida, Vers 5. Da Nichtmuslime manche Nahrungsmittel benutzen, die aus der Sicht des islamischen Rechts nicht erlaubt sind, und das nicht missverständlich so aufgefasst werden soll, dass man die Nahrungsmittel der Nichtmuslime überhaupt nicht benutzen darf, was Unterschiede und Probleme in den wechselseitigen Beziehungen und der Koexistenz bewirken würde, hat Gott in diesem Vers die Nahrungsmittel der Nichtmuslime mit aller Klarheit als rein und erlaubt bezeichnet. Tatsache ist, dass manche Nahrungsmittel, die im Qur’an als ½arÁm, d. h. unerlaubt, bezeichnet werden, nichts mit Nichtmuslimen zu tun haben, d. h. diese Nahrungsmittel wurden nicht verboten, weil sie die Nahrungsmittel der Nichtmuslime sind, sondern aufgrund der in diesen Nahrungsmitteln enthaltenen Eigenschaften.[ii] Qur’an, Sure al-MÁ’ida, Vers 106. Der Punkt, der bei diesem Vers wichtig ist, und den man beachten soll, ist die vollkommen menschliche Sicht des Qur’an, denn Gott sieht gerecht zu sein und Gerechtigkeit nicht als besondere Eigenschaft der Muslime an. Anders gesagt: Gerechtigkeit und menschliche Eigenschaften zu haben wie z. B. ehrlich zu sein, ist nicht auf einen besonderen Glauben, sondern auf den Menschen an sich bezogen. Aus diesem Grund wird hier das Zeugnis von zwei gerechten Muslimen mit dem Zeugnis von zwei gerechten Nichtmuslimen gleichgesetzt.[iii] Qur’an, Sure al-þAnkabÚt, Vers 47: „Wie Wir zuvor den früheren Propheten Bücher herabgesandt haben, haben Wir dir, Mohammad, das Buch herabgesandt. Und die Menschen, denen Wir vorher ein Buch herabgesandt haben, glauben an dieses Buch. Und unter ihnen gibt es welche, die an dieses Buch (Qur’an) glauben werden.” Hier wird berücksichtigt, dass Gott in diesem Vers die Anhänger anderer himmlischen Religionen gläubig nennt. In Wahrheit spricht der Qur’an von zwei Arten des Glaubens, nämlich dem allgemeinen Glauben, womit der Glaube an andere himmlische Religionen gemeint ist, und der besondere Glaube, der der Glaube an den Qur’an ist.[iv] Qur’an, Sure al-Baqara, Vers 28. In diesem Vers wird der Unglaube in Bezug auf Gott erörtert. Sure Saba’, Vers 3: Hier wird die Leugnung des Jenseits als Unglaube bezeichnet. Sure an-NisÁ’, Vers 150: Aus diesem Vers geht die Leugnung Gottes und göttlicher Prophet als Unglauben hervor.[v] Qur’Án, Sure al-Mumta½ana, Verse 7 und 8.[vi] Vgl. Qur’Án, Sure al-Mumta½ana, Verse 6-8.