Im Namen Gottes
Gott, der Erhabene, spricht:
„Und wer ist besser in der Rede als einer, der zu Allah ruft und Gutes tut und sagt: ‚Ich bin einer der Gottergebenen.‘?” (41:33)
Wir haben von der Entscheidung des Amtes für Migration gegenüber Herrn Mousavifar, dass er des Landes ausgewiesen werden soll, erfahren. Es ist zwar juristisch zu prüfen, wie es zu einer solchen Entscheidung gekommen ist, aber in jedem Fall ist der Erlass eines solchen Urteils verwunderlich und bedauerlich.
Der geehrte Herr Mousavifar ist ein aktives Mitglied in unserer Union und war während seines gesamten Aufenthaltes und Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland eine gemäßigte, gesetzestreue Person, die jede Art von Extremismus ablehnt. Er engagiert sich stets für eine Annäherung zwischen den islamischen Konfessionen und den Ausbau des interreligiösen Dialogs in Deutschland. Zudem hat er keine einzige Straftat begangen. Ausgehend von seiner Befolgung der Empfehlungen der großartigen schiitischen Gelehrsamkeit und seinem Bekenntnis zu den Grundwerten der Union, hat er die Gemeinden der islamischen Zentren inständig zum Miteinander und Respekt der hiesigen Gesetze aufgerufen. Wir haben erwartet, dass die geschätzten Beamten in Deutschland diese positiven Punkte nicht ignorieren und nicht vorschnell ein so frappierendes Urteil fällen.
Die Islamisch-Europäische Union der Schia-Gelehrten und Theologen (IEUS) weist die Vorwürfe gegen Herrn Mousavifar zurück und erhebt dagegen juristischen Einspruch. Wir appellieren an die Justizbehörden, die Vorwürfe gegen ihn differenziert zu prüfen, sie als falsch anzuerkennen und den Bescheid gegen ihn fallen zu lassen.
Islamisch-Europäische Union der Schia-Gelehrten und Theologen e.V.
27.08.2022