Freitagsansprache vom 28. November 2014
von Ayatollah Dr. Ramezani Imam und Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg e.V.
Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen
Aller Lobpreis gebührt Gott, dem Erhabenen, dem Herrn aller Welten. Wir danken Ihm für Seine Gnade und Seine Gaben und bitten Ihn um Hilfe und Rechtleitung in allem, was wir tun, und hoffen, dass Er uns in Seine Gunst aufnimmt. Sein Frieden und Segen sei mit unserem Propheten Muhammad, seinen reinen Nachkommen und seinen rechtschaffenen Gefährten. O Diener Gottes, ich rate mir selbst und Ihnen allen zur Ehrfurcht vor Gott und zum Gehorsam gegenüber Seinen Geboten.
Unter den wichtigen Thematiken, die man präziser unter die Lupe nehmen sollte, gehört die Frage, wer das Recht besitzt die Menschenrechte zu bestimmen. Es ist klar, dass das Recht nicht den nationalen Sitten und traditionellen Gepflogenheiten gleicht und somit nicht zu den absoluten Gültigkeiten zählt. Denn solche Gepflogenheiten können nicht unter allen Menschen als eine gemeinsame Angelegenheit betrachtet werden. Das heißt jede Nation, jedes Volk und jede Sippe folgt aufgrund der unterschiedlichen Umstände und gesellschaftlicher Kontexte auch bestimmten Sitten und Traditionen. Wenn jedoch von Menschenrechten gesprochen wird, so heißt es, dass alle Menschen eine gemeinsame, grundsätzliche und einheitliche Botschaft besitzen, so dass alle Menschen sie als gemeinsames Gesetz einer jeglichen Nation betrachten können. Daher können die Menschenrechte nicht solch absoluten Gültigkeiten, die mit den Sitten und Bräuchen erkannt oder verändert werden können, gehören, sondern sie müssen so gestaltet sein, dass sie allgemeingültig sind.
Aus islamischer Sicht muss zur Bestimmung der Menschenrechte der Wert und die Essenz des Menschen im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Die Philosophie des menschlichen Lebens mit den speziellen Eigenschaften muss untersucht und analysiert werden und alle Aspekte der menschlichen Existenz müssen beachtet werden. Und auch die allgemeinen menschlichen Bedürfnisse, seien sie materiell oder spirituell, individuell oder gesellschaftlicher Natur, die unter allen Menschen gleich sind, müssen berücksichtigt werden. Diesbezüglich sind Menschenkenntnis und die Kenntnis von den existenziellen Dimensionen des Menschen die wichtigsten Punkte, die für die Erfassung der Menschenrechte unerlässlich sind. Wenn die Menschenrechte also nur unter Betrachtung einiger dieser Aspekte kodifiziert werden, so können sie ganz gewiss nicht vollständig und perfekt sein.
Die Untersuchung dieser Thematik beinhaltet die wichtige Fragestellung, wie man den Menschen erkennen und seine existenziellen Dimensionen entdecken kann. Was gehört zum Wesentlichen des Menschen? Kann ein einziger, bestimmter Mensch oder eine Gruppe von Juristen von sich aus behaupten, dass sie alle wichtigen und relevanten Aspekte des menschlichen Wesens und seinen rechtlichen Stellenwert erreicht und demzufolge die Grundsatzerklärung der Menschenrechte kodifiziert hätten?
Es ist sehr klar und deutlich, dass es eine akademische und wissenschaftliche Diskussion ist, welche heutzutage ernsthaft verfolgt werden muss. Obwohl wir in der heutigen Zeit weltweit mit der Propagierung der Menschenrechte konfrontiert sind, ist es jedoch gelungen, durch die richtige Erkenntnis einiger Aspekte existenzieller Dimensionen, Verteidigungswerte innerhalb der Menschenrechte zu konzipieren. Es gibt noch Platz für Kritik, wissenschaftlicher Untersuchung und wissenschaftlicher Meinungskundgabe auf diesem Feld. Allerdings wollen wir aus innerreligiöser Perspektive uns den Menschenrechten nähern und beginnen zunächst mit der Erwähnung der allgemeinen Dinge zum Thema.
Es gibt keinen Zweifel darin, dass für die Ausarbeitung der Menschenrechte eine gemeinsame Quelle notwendig ist. D.h. wenn wir nach einer authentischen Menschenrechtskonzipierung streben, so benötigen wir eine globale, juristische Verfassung. Auch innerhalb einzelner Staaten ist die Legislative/der Gesetzgeber verpflichtet, einzelne inländische Gesetze auf Basis eines einheitlichen Grundgesetzes zu erstellen. Insofern kann die Beachtung eines internationalen Gesetzeskodex uns helfen, bei der Ausarbeitung der universellen Menschenrechte mehr Erfolg zu haben. Als Beispiel wenn wir uns Themen wie den Frauenrechten, den Arbeitnehmerrechten oder dem Asylrecht widmen, wir in der ersten Phase die Grundprinzipien der Menschenrechte uns aneignen müssen und uns dann erst den Einzelaspekten und Details widmen können. Ohne Zweifel sind bei solch allgemeinen Prinzipien die Differenzen in den Sprachen, den Rassen und Sippschaften, den Sitten und Bräuchen, der Hautfarbe etc. irrelevant.
Denn die Thematik der Menschenrechte bezieht sich auf die Rechte aller Menschen jeglicher Hautfarbe und Ethnie und unabhängig von all diesen Differenzen. Das Kriterium der Wertigkeit des rechtlichen Wesens ist die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Rechte.
Allerdings kann die Thematik über Zivilrechte und ihre Beziehung zu der Herrschaft des jeweiligen Landes (einer jeden Regierung) auf der Grundlage dieser allgemeinen Prinzipien erstellt werden, aber das, was in all den Haupt- und Nebenkonzepten der Menschenrechte gemeinsam ist, ist die wahre Würde aller Menschen auf Grundlage der korrekten, präzisen und tiefgründigen Beschreibung des Menschen. Der heilige Koran stellt die wahre Würde als die Basis der Grundlagen der Menschenrechte dar: ” Wahrlich, vor Allah ist von euch der Angesehenste, welcher der Gottesfürchtigste ist “
Ebenfalls stellt der erhabene Gott das Grundgesetz des Lebens und das Hauptbuch für Menschenkenntnis und menschlicher Rechtleitung d.h. den Koran mit dem Adjektiv “würdevoll” dar. Die Propheten, die für die Verteidigung der Menschenrechte entsandt wurden, wurden als “würdevolle” Gesandten erwähnt. Und die Engel, die zu den Propheten entsandt wurden, werden ebenfalls als “würdevoll” vorgestellt. Und noch wichtiger ist, dass der Gott, der die Verteidigung des wie ein Juwel wertvollen, menschlichen Körpers betont, als der <> Gott präsentiert wurde und <<dein Schöpfer und Erhalter ist der Huldreichste, der (den Menschen) den Gebrauch der Schreibfeder gelehrt hat>>.