Freitagsansprache vom 28. November 2014
von Ayatollah Dr. Ramezani Imam und Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg e.V.
Im Namen Gottes, des Gnädigen, des BarmherzigenAller Lobpreis gebührt Gott, dem Erhabenen, dem Herrn aller Welten. Wir danken Ihm für Seine Gnade und Seine Gaben und bitten Ihn um Hilfe und Rechtleitung in allem, was wir tun, und hoffen, dass Er uns in Seine Gunst aufnimmt. Sein Frieden und Segen sei mit unserem Propheten Muhammad, seinen reinen Nachkommen und seinen rechtschaffenen Gefährten. O Diener Gottes, ich rate mir selbst und Ihnen allen zur Ehrfurcht vor Gott und zum Gehorsam gegenüber Seinen Geboten
Zahlreiche Überbegriffe sind aus terminologischer Sicht über den Begriff „Recht“ in Bezug auf Bedeutung und Redensart im Gange, über die in spezieller Form nun gesprochen werden soll.
Weil das beabsichtigte Hauptziel der Planung eines Überbegriffes die Darbietung der wichtigen Angelegenheiten der Menschenrechte aus islamischer Sicht ist, wird häufiger über die Hauptdiskussionen und Inhalte gesprochen und die einleitenden Themen, die nicht direkt zum Ergebnis führen, werden außer Acht gelassen.
Aus diesem Grunde verzichten wir unter anderem auf die Exemplifikation der Differentiation zwischen Recht und Grundbesitz, Recht und Gesetz und Begriffe wie besonderes Vorrecht, Besitztum oder Teilungen wie natürliches und Situationsrecht, in der Gesamtheit unserer Schriften und Referaten, die gemäß des Bildungsstandes und der Vielfalt der Zuhörerschaft alle Klassen, Gruppen und Nationalitäten inkludieren. Selbstverständlich sollte diese Thematik in ausführlicher Form dargestellt werden, um alle Perspektiven der Themen genauer beachten zu können.
Es ist notwendig zu erwähnen, dass für den in der „Jurisprudenz“ definierten Ausdruck des Rechtsbegriffs, die konventionelle und logische Interpretation, die die Essenz dieser Terminologie rezipiert, nicht dargeboten werden kann, weil dieses Wort zu den bedeutsamen Themen der Gemeinschaft gehört und Interpretationen wie „gesellschaftliche Verhaltensregeln”, dafür unklar sind.
Zugleich können Worte benutzt werden, die diese Bedeutung klarer definieren. Auf dieser Basis haben einige Gelehrte das Wort „Recht“ allgemein so interpretiert: „Rechte sind die Summe von gesellschaftlichen Gesetzen und Auflagen, die vom Gott zur Aufrechterhaltung der Ordnung, Anteile und Gerechtigkeit in der Gesellschaft an die Menschheit und die Welt gesendet wurden. Dies soll die Glückseligkeit der Gesellschaft erfüllen.
Es scheint so als würde diese Definition gegenüber anderen Schilderungen von einem viel umfassenderen religiösen Gesichtspunkt profitieren. Auf dieser Basis kann man zum Ergebnis kommen, dass die Rechte und göttlichen Gebote zueinander treffen.
Wenn nun darüber gesprochen wird, dass Rechte und Pflichten kollidieren, bedeutet es in diesem Sinne, dass obwohl der Mensch beispielsweise über das Recht auf Freiheit verfügt und es in keiner Weise von sich abweisen kann, dennoch durch diese göttliche Gabe ihm Pflichten erlassen wurden.
In Wirklichkeit trägt ein Mensch, der Rechte besitzt und ihm die Freiheit gegeben wurde, Verpflichtungen, die er einhalten muss und die er von Gott nicht separieren darf. Wenn deshalb die Freiheit und das Leben etc. als menschliches Recht suggeriert werden, ist der Geist dieser Rechte in der religiösen Lehre eine göttliche Verordnung. Wie der Mensch beispielsweise von Wasser und reiner Luft profitieren soll und auf diese zwei Elemente nicht verzichten darf, so ist er genauso dazu verpflichtet, die von Gott für ihn bestimmten Rechte zu nutzen. Aber die Bedeutung der Rückbesinnung der Verordnungen zu den Rechten ist, dass Gott zur Vervollkommnung der Menschheit dieser Rechte und Pflichten auferlegt hat.
In Wirklichkeit ist der Geist dieser Anordnungen das Recht auf Perfektionierung der Menschheit. Wie der Mensch jenes Recht nicht abweisen kann, so kann er sich von diesen Bestimmungen ebenfalls nicht trennen.
Wie es in der Erörterung der Scharia und des göttlichen Gesetzes war, werden in Wirklichkeit die Ursprünge der Verordnungen auf Güte und Verderb in Bezug auf die Menschheit zurückgeführt. Daraus folgt, dass die göttlichen und menschlichen Bestimmungen den Geist der Verordnungen bilden. In dem heiligen Buch ist die Wahrheit der Religion eine Überschrift des Rechts und gleicht dem rechten Weg. In einem Vers steht geschrieben: „ هُـوَالّذی أّرسَلَ رَسُولَـهُ بِالهُـدی وَ دینِ الحَقَّ“
“Er ist es, Der Seinen Gesandten mit der Rechtleitung und dem wahren Glauben entsandt hat.” [9:33]
Die Erinnerung an die Korrelation der Menschheit mit dem ontologischen Dasein zur Veranschaulichung der Rechtmäßigkeit der Debatten ist notwendig. Das bedeutet, dass die Verordnungen und die göttlichen Gebote auf Basis dieser Korrelation geregelt sind und deswegen der Geist dieser vertrauenswürdigen Bestimmungen in die sinnlich wahrnehmbare Realität zurückkehrt.
Deswegen sind die religiösen Bestimmungen nicht nur ein konventioneller und gültiger Gesellschaftsvertrag, der mit jeder systemischen Veränderung revidierbar ist. Vielmehr zählt der Monotheismus zum Grundstein aller Menschenrechte und der barmherzige Gott hat mit diesen Bestimmungen sich vorgenommen, das Recht zu beleben und das Unrecht zu eliminieren. Wie in diesem Vers besagt wird:
” Allah aber wünschte die Wahrheit an den Tag zu bringen durch Seine Worte und die Wurzel der Ungläubigen abzuschneiden” [8:7]
Und wo anders spricht Gott:
” Auf daß Er die Wahrheit an den Tag brächte und zunichte machte das Falsche, ob die Sünder es gleich ungern litten.” [8:8]
Es sieht so aus, als würde die Definition des Wortes „Recht” in dem heiligen Vers [28:63 ] als Titel für die, die in der Hölle sind, nicht nur deshalb gelten, weil sie definitiv gefoltert werden, sondern deswegen, weil sie in Ihrer Lebenszeit als Aggressor gegolten haben, auch wenn es denen nicht gefiele. Sowohl das Paradies für diejenigen, die für Recht und Ordnung sind, als auch die Hölle für diejenigen, die im Gegenteil für Unrecht plädieren, ist korrekt und rechtmäßig und jedem gebührt, was ihm gegeben wurde, vgl. [7:30].
Entsprechend wird aus der Interpretation des Verses ebenfalls entnommen: „ Die vom rechten Weg abgegangen sind und sich ins Verderben gebracht haben, taten dies selbst“- und nicht fremdverschuldet.
Was aus den vorherigen Sitzungen entnommen wurde, ist, dass es nach den erläuterten Auslegungen eine enge Verbindung zwischen den göttlichen Anweisungen und den Menschenrechten gibt.
Von daher ist es wichtig, die Stellung des Menschen und dessen Verbindung einerseits mit der Welt der Schöpfung und andererseits mit Gott und der Wahrheit näher zu durchleuchten, weil eben das Rechtssystem der Wahrheit auf den Säulen der ontologischen Ordnung der Wahrheit basieren und miteinander kongruieren. Die Erlangung jeglicher Rechte für die Menschheit ist die exakte Kenntnisnahme und Umsetzung der göttlichen Anweisungen.